Das Bundesgericht hat in einem neuen Entscheid festgehalten, dass Geld, welches von einem Gemeinwesen seiner Dienststelle für Investitionen zur Verfügung gestellt wird, keine Subvention darstellt und daher auf den Investitionen auch keine Vorseuerkürzung vorzunehmen ist. In einem späteren Urteil hat es diese Praxis auch für spezialfinanzierte Dienststellen bestätigt. Mit dieser Klarstellung wird sich z.B, in einigen Fällen die Frage stellen, ob für die (interne oder externe) Vermietung von Gebäuden in Gemeinwesen optiert werden soll. Wir helfen Ihnen gerne bei dieser Analyse